AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auf unserer Website erhältst du garantiert den besten Preis!

    • Bestpreisgarantie
    • 97% Weiterempfehlung
    • Flexible Raten
    Buchen

    CAB20

    BEHERBUNGSVERTRAG und HAUSORDNUNG

    CAB20 GmbH bietet mit ihrer Website die Buchung von Hotelunterkünften über Hotelbetreiber an, die zur Unternehmensgruppe der CAB20 GmbH gehören. Sofern nachstehend von CAB20 die Rede ist, ist stets der Betreiber des Hotels gemeint, der die jeweilige Hotelunterkunft zur Buchung durch den Gast zur Verfügung stellt.

    BEHERBERGUNGSVERTRAG

    1. Buchungen / Kündigungen

    1.1 Kunden können eine Buchungsanfrage für bis zu neun (9) Gäste über die Website von CAB20 stellen oder über verschiedene dementsprechende Buchungsportale. Bei der Buchungsanfrage ist es erforderlich, dass der buchende Gast sich identifiziert, indem er unter anderem seinen Namen, seine Adresse, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angibt.

    1.2 Die auf der Website von CAB20 dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Gast dar. Durch das Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars kommt noch kein Hotelaufnahmevertrag zustande. Der Gast gibt lediglich ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Hotelaufnahmevertrages ab, indem er nach Ausfüllen des Buchungsformulars im letzten Buchungsschritt auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ klickt. Während des gesamten Buchungsvorgangs kann der Gast mittels der üblichen PC- und Browserfunktionen (z.B. „Zurück“-Funktion des Browsers) seine Eingaben korrigieren oder löschen.

    1.3 Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande, wenn dem Gast unmittelbar – spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen – nach Absendung der Buchung eine Buchungsbestätigung mit entsprechender Buchungsreferenz per E-Mail zugesendet wird.

    1.4 Für den Hotelaufnahmevertrag gelten die „Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag“ des Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. (nachstehend die „AGBH“), die hier heruntergeladen werden können: AGBH 8.0

    1.5 In Ergänzung der außerordentlichen Rücktrittsrechte gemäß Ziffer 5.3 der AGBH bleibt das Recht von CAB20, den Hotelaufnahmevertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, unberührt. CAB20 kann den Hotelaufnahmevertrag insbesondere dann außerordentlich kündigen, wenn der Gast gegen die Hausordnung verstößt.

    1.6 Auch das Recht des Gastes, den Hotelaufnahmevertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.

    1.7 Minderjährige unter 18 Jahre, die sich im Hotel aufhalten, müssen sich in Begleitung ihrer Eltern, Lehrer oder anderweitig autorisierten Erwachsenen befinden. Das Hotelpersonal kann die Vorlage der entsprechenden Dokumentation verlangen, die die Erwachsenen als Eltern/Lehrer oder anderweitig autorisierte Personen ausweisen.

    2. Preise und Zahlung

    2.1 Soweit im Rahmen der Buchung nichts anderes vereinbart wurde, decken die in der Buchungsbestätigung bestätigten Preise nur die Bereitstellung der Unterkunft im Hotel. Dem Gast können zusätzliche Kosten entstehen, unter anderem Kosten für Verpflegung, Zimmerservice (die „zusätzlichen Kosten“). Eine Preisliste über die zusätzlichen Kosten hält CAB20 in den jeweiligen Hotels für den Gast bereit.

    2.2 CAB20 akzeptiert ausschließlich die folgenden Zahlungsmethoden: Visa- und/oder Mastercard als Kredit- und Debitkarten. Barzahlung ist ausgeschlossen.

    3. Check-in und Check-out

    3.1. Beim Check-in hat der Gast einen digitalen Meldeschein auszufüllen und sich mit seinem gültigen Lichtbildausweises in Form eines Personalausweises, Führerscheins oder Reisepasses zu identifizieren; der Ausweis wird gescannt und ist Teil des Meldescheins.

    3.2 CAB20 ist berechtigt von dem Gast zu verlangen, dass dieser zur Absicherung etwaig anfallender zusätzlicher Kosten beim Check-in die Daten einer gültigen Debit- oder Kreditkarte hinterlegt, über die die zusätzlichen Kosten gezahlt werden können.

    3.3 Abweichend von Ziffer 6.3 der AGBH steht dem Gast die gebuchte Unterkunft am Abreisetag nur bis 10.00 Uhr zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart und durch CAB20 in Textform bestätigt wurde.

    3.4. Für den Zutritt wird dem Gast ein Armband mit einem RFID Chip beim Check-In zur Verfügung gestellt. Das Armband ist beim Check-Out wieder abzugeben. Versäumt der Gast die Rückgabe hat CAB20 das Recht einen Schadenersatz in Höhe von EUR 5,00 zu verlangen.

    HAUSORDNUNG

    1. Zutritt

    1.1 Aus Sicherheitsgründen behält sich CAB20 das Recht vor, visuell oder mit speziellen Geräten Taschen, Mäntel und sonstige persönliche Gegenstände der Gäste an den Eingängen und im gesamten Bereich der Hotels zu inspizieren. Gästen, die einer Kontrolle mitgeführter Gegenstände widersprechen, kann der Eintritt in die Hotels verwehrt werden.

    Bitte beachten Sie, dass das Mitführen folgender Gegenstände verboten ist:

    • illegale oder gefährliche Substanzen,
    • alkoholische Getränke,
    • gefährliche Gegenstände (insbesondere jegliche Art von Angriffs- oder Verteidigungswaffen) sowie Gegenstände, die vom Gesamterscheinungsbild her den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen (z. B. Laserpistolen, Wasserpistolen usw.) und die Sicherheit der Besucher gefährden könnten.
    • Gegenstände, die die öffentliche Ruhe stören können (Vuvuzelas, Megafone, Hupen).

    1.2 Nicht im Hotel gebuchten Personen ist der Zutritt zu den Etagen mit den Unterkünften nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption gestattet.

    1.3 Die Unterkünfte sind für eine bestimmte Höchstzahl an Personen ausgelegt. Aus Gründen der Sicherheit ist es verboten, mehr Personen in einer Unterkunft übernachten zu lassen, als beim Check-in angegeben.


    2. Verhalten im Hotel

    2.1 Alle Gäste sind angehalten, sich stets korrekt und angemessen zu kleiden. Hierzu zählt neben einem Oberteil und Beinbekleidung auch das Tragen von Schuhen. Es ist verboten, das Hotel mit Rollschuhen, Fahrrädern, Rollern oder sonstigen nicht motorisierten oder motorisierten Fortbewegungsmitteln zu betreten und/oder diese innerhalb der Hotels zu benutzen.

    2.2. Mit Rücksicht auf andere Gäste und unsere Nachbarn sind die Gäste verpflichtet, sich von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr im Hotel und und außerhalb des Hauses angemessen ruhig zu verhalten, damit die gewünschte Nachtruhe nicht gestört wird. Im Konfliktfall behält sich CAB20 vor, „Lärmquellen“ wie Mobiltelefone, Audioanlagen, oder Spielekonsolen bis zur Abreise des Gastes in Verwahrung zu nehmen.

    2.3 Jegliche Form des Rauchens ist im gesamten Hotel nicht erlaubt. Das schließt auch E-Zigaretten in jeder Form und Gestallt ein. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat CAB20 das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert entstehenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Unterkunft einen Betrag in Höhe von EUR 150,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn CAB20 einen höheren Schaden nachweist.

    Das Hotel ist mit Rauchdetektoren ausgestattet, die direkt mit der Feuerwehr verbunden sind. Bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Auslösen des Feueralarms, welches den Einsatz der Feuerwehr nach sich zieht, werden die Kosten (ca. EUR 5.000,00 EUR pro Einsatz) dem jeweiligen Gast in Rechnung gestellt.

    2.4 Hunde sind im Hotel nicht erlaubt.

    2.5 Diebstahl, Störung der öffentlichen Ordnung, verbale oder körperliche Gewalt, Beschimpfungen oder Beleidigungen, Betrug oder Betrugsversuche,Trunkenheit, Verstöße gegen die guten Sitten, Böswilligkeit, Missachtung der Sicherheitsvorschriften und der Hausordnung, Rassismus usw. wird durch CAB20 nicht geduldet; CAB20 ist berechtigt, in solchen Fällen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel die Polizei zu rufen, Anzeige zu erstatten und/oder den/die Verantwortliche/n des Hotels zu verweisen.

    3. Speisen und Getränke

    3.1 CAB20 hält für die Gäste ein ausreichendes Angebot an Speisen und Getränken zu angemessenen Preisen vor.

    3.2 Gäste und Besucher dürfen nur Speisen und Getränke zu sich nehmen, die sie von CAB20 im Hotel erworben haben. Im CAB20 Hotel dürfen keine außerhalb des Hotels erworbenen Speisen und Getränke verzehrt werden.

    4. Hausrecht

    4.1 Diese Hausordnung beschränkt nicht das Recht der CAB20, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

    4.2 CAB20 ist berechtigt, einzelne Gäste oder Gruppen, die gegen diese Hausordnung verstoßen, von der weiteren Beherbergung ohne Kostenersatz auszuschließen; dies gilt nicht für Verstöße gegen die Hausordnung, die als Nachlässigkeit einzustufen sind, so dass eine Ermahnung / Abmahnung des Gastes als ausreichend erscheint.